Nachrüstpflichten nach EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 1.10.2009 in Kraft. Die Neuregelung verschärft die energetischen Anforderungen an Gebäuden und bringt für Gebäudeeigentümer wichtige Änderungen mit sich. Folgende Nachrüstpflichten sind nach der derzeit gültigen EnEV zu beachten bzw. mussten bereits umgesetzt werden.